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AGB

1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des TCH e.V. bzw. der PTH GmbH geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Zuvor geschlossene Verträge bestehen weiterhin und behalten ihre Gültigkeit.

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir. auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

5. Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 3 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall hat der/die Spieler(in) keinen Anspruch auf Erstattung seines/ihres (anteiligen) Trainingsentgelts.

6. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Personenschäden.

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

8. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit. bei Trainingsblöcken vorab zu entrichten. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einziehungsermächtigung. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden.

9. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt. Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

10. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg/Hummelsbüttel

 

Allgemeine Regeln zu Benutzung der Tennisanlage (einschließlich Tennishalle)

Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung der gesamte Anlage, insbesondere auch für Umkleidekabinen und Sanitärräume, Gaststättenräume, Tennisshop, Behandlungsraum, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze und Außenanlagen. Sie sind darüber hinaus auch auf der Webseite der PTH GmbH veröffentlicht.

1. Buchungen

Abonnements können nur schriftlich gebucht werden. Sie bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Betreibers. Buchungen von Einzelstunden (mündlich, fernmündlich, schriftlich) können bis maximal 24 Stunden vorher abgesagt werden. Danach ist eine Stornierung grundsätzlich nicht möglich. Gebuchte Stunden sind zu bezahlen. Mit jeder Buchung erkennt der Buchende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhaltlos an. Es können nur ganze Stunden beginnend zur vollen Stunde gebucht werden.

2. Mietpreise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht sind wie auch in der Gaststätte zum Mitnehmen bereit liegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn (bzw. Abonnementbeginn) in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.

3. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Tennishalle ist in der Wintersaison von 08.00 - 23.00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Eine Spielstunde von 60 Minuten beinhaltet die Platzpflege durch den Mieter. Maßgeblich für Spielbeginn und Spielende ist die Hallenuhr.

4. Tennisschute / Tennislehrer

Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen sie bitte den entsprechenden Bedingungen und den Preislisten der PTH GmbH unter www.pro-tennis-hamburg.de. Die bei der PTH GmbH freiberuflich tätigen Tennislehrer geben ihre Preise nach jeweils aktueller Angebotsliste bekannt.

5. Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

6. Haftung Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der PTH GmbH Tennisanlage - gleich welcher Art - entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Personenschäden. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Umkleideräume sind ausschließlich zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken geeignet und sind auch nur hierzu zu verwenden. Für einen eventuellen Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

7. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, können die Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und andern Ansprüchen bleibt vorbehalten.

8. Beitrag

Jedes Mitglied bekommt jährlich eine Beitragsrechnung gestellt. Der Beitrag wird für das Jahr vorab entrichtet und ist binnen 14 Tagen nach Erhalt zu entrichten. Mit dem Datum des Eintritts auf dem Vertrag, beginnt das Mitgliedsjahr. Die Höhe der Beiträge können auf der Internetseite der PTH GmbH entnommen werden. Die PTH GmbH behält sich das Recht vor, die Beiträge zu ändern. Bei einer Beitragserhöhung besteht für die Mitglieder ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen vier Wochen nach Zugang. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (E-Mail/Telefax; nicht per SMS) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den fristgemäßen Zugang bei der PTH GmbH/ dem TCH e.V. an.

9. Kündigung

Die Mitglieder haben die Möglichkeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Eintrittsdatum, den Vertrag schriftlich oder in Textform (E-Mail/Telefax; nicht per SMS) zu kündigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den fristgemäßen Zugang bei der PTH GmbH/ dem TCH e.V. an. Bei Verletzungen, die das Tennisspielen auf unbestimmte Zeit unmöglich machen, kann der Vertrag gekündigt werden Es muss in diesem Fall ein Attest eines Arztes ausgestellt sein, der bestätigt, dass kein Tennis in den nächsten Jahren möglich ist. Bei einer Verletzung, die zeitlich begrenzt ist, wird der Beitrag nach Anzeige des Mitglieds und Bestätigung durch die PTH GmbH/ den TCH e.V. für ein Jahr ausgesetzt. Die Mitgliedschaft besteht weiter.

10. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg/Hummelsbüttel

 

Sie können dise Bedingungen auch als pdf herunterladen bitte hier klicken




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